Frage von Gerd G. • 18.01.2024
Antwort von Volker Wissing FDP • 11.04.2024
Gegen die Zuständigkeit der Länder für den ÖPNV sowie Umfang und Qualität der Verkehrsangebote, aber auch dessen Barrierefreiheit, ist nichts einzuwenden.
Gegen die Zuständigkeit der Länder für den ÖPNV sowie Umfang und Qualität der Verkehrsangebote, aber auch dessen Barrierefreiheit, ist nichts einzuwenden.
Ich bin seit 10 Jahren ein Verfechter des sog. Portogiesischen Modells.
Die Ausrede, dass die Menschen mit der Wahl der AfD nur ihren Protest zum Ausdruck bringen, gilt nicht mehr. Jeder, der heute die AfD wählt, weiß, dass es sich dabei um eine extremistische Partei handelt.
Vor diesem Hintergrund bin ich entsetzt, mit welcher Leichtfertigkeit versucht wird, das Leben eines missliebigen politischen Gegners existenziell zu zerstören, insbesondere, da das Strafrecht durchaus Instrumente vorsieht, um die staatliche Ordnung zu schützen.