(...) Die Bedingungen dafür, ob und wie eine Freisetzungsgenehmigung oder eine Zulassung von gentechnisch veränderter Organismen ausgesprochen wird, sind auf europäischer und nationaler Ebene genau vorgegeben. Nach dem geltenden Gentechnikgesetz und dem europäischen Regelungswerk dürfen in Deutschland und in der Europäischen Union nur solche gentechnisch veränderten Produkte freigesetzt oder in Verkehr gebracht werden, von denen keine Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt ausgehen. (...)
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Patrick O. • 07.03.2010
Antwort von Annette Schavan CDU • 07.05.2010
Frage von Patrick O. • 07.03.2010
Antwort ausstehend von Claudia Roth Bündnis 90/Die Grünen
Frage von Tim A. • 05.03.2010
Antwort von Ilse Aigner CSU • 24.03.2010
Sehr geehrter Herr Achtermeyer,
Frage von Dagmar T. • 04.03.2010
Antwort ausstehend von Ilse Aigner CSU
Frage von Monika F. • 04.03.2010
Antwort von Ilse Aigner CSU • 24.03.2010
Sehr geehrte Frau Flock,
vielen Dank für Ihre Frage.
Frage von Daniel de L. • 04.03.2010
Antwort von Ilse Aigner CSU • 24.03.2010
Sehr geehrter Herr de Lorenzo,
vielen Dank für Ihre Frage.