Frage von Manfred B. • 12.01.2024
Antwort von Ulrike Bahr SPD • 18.01.2024
Die AfD macht unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verächtlich, wo immer sie kann und hetzt gegen Minderheiten. Dagegen müssen wir uns wehren.
Die AfD macht unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verächtlich, wo immer sie kann und hetzt gegen Minderheiten. Dagegen müssen wir uns wehren.
Dieses Treffen ist als verfassungsfeindlich einzustufen. Pläne für eine Vertreibung von Menschen, auch deutscher Staatsangehöriger, verstoßen gegen unsere Verfassung, denn sie sind mit der Würde des Menschen unvereinbar.
Doppelte Diäten gibt es im Fall eines Doppelmandates nicht. Die Diäten von Landtag und Bundestag werden miteinander verrechnet, was Einsparungen bedeutet.
Für ein Verbotsverfahren gibt es richtigerweise hohe verfassungsrechtliche Hürden.
Ein solches Verbot hat juristisch extrem hohe Hürden. Den Triumph der AfD im Falle eines Scheiterns sollten wir ihr auf keinen Fall gönnen.