Frage von Marcus W. • 16.02.2022
Antwort von Jan Dieren SPD • 04.03.2022
Nein.
Nein.
Insofern wird es für uns zukünftig - wie in der Vergangenheit - keine Sonderbedingungen geben (...).
Mitglied kann auch werden, wer bei Antritt seines Amtes keine Wohnung in der Freien und Hansestadt Hamburg inne hat; es muss sie in angemessener Zeit dort nehmen.“
Frau Merten hat das Video gelöscht und sich entschuldigt.
Deutlich wichtiger ist es nun, dass wir uns alle in der Sache einig sind und die Abschaffung des § 219a StGB als großer Fortschritt wahrgenommen wird.
Ich hatte ein Ethik Gremium vorgeschlagen, was im Falle von Verstößen Bauch Sanktionen verhängen kann. Mit dem Vorschlag konnte ich mich am Ende leider nicht durchsetzen.