Antwort ausstehend von Claudia Moll SPD
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Antwort 26.03.2026 von Friedrich Merz CDU
Sehr geehrter Herr M.
Antwort 08.04.2026 von Alois Rainer CSU
Bei der von Ihnen angesprochenen Hundesteuer handelt es sich um eine kommunale Aufwandsteuer. Zuständig für deren Erhebung, Verwendung und mögliche Zweckbindung sind ausschließlich die Städte und Gemeinden. Der Bund hat keine rechtliche Möglichkeit, die Einnahmen aus der Hundesteuer Tierheimen oder Tierschutzorganisationen zuzuweisen.
Antwort ausstehend von Lukas Reinken CDU
Antwort ausstehend von Helge Limburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Michael Thews SPD