Antwort ausstehend von Robert Habeck BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Antwort ausstehend von Jens Kaufmann FDP
Antwort 10.02.2025 von Sebastian Hüller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
§ 129 Abs. 3 StGB schützt Parteien, Straftaten werden aber verfolgt. Kein Missbrauch aktuell, andere Gesetze greifen bei Gewalt und Hetze unabhängig davon.
Antwort 28.04.2025 von Christoph Grimm AfD
Das Strafrecht ist kein Schwerpunkt meiner Tätigkeit, gleichwohl stellt sich die Sache so für mich dar, dass es darum geht, einen möglichen Mißbrauch des Strafrechts gegenüber Parteien zu verhindern
Antwort 05.02.2025 von Horst Krumpen Die Linke
Parteien können die von Ihnen genannten Kriterien nicht erfüllen, da dieses Gesetz keine Anwendung bei Parteien findet.
Antwort 05.02.2025 von Karl Kessner FREIE WÄHLER
Eine mögliche Neuregelung dürfte Einzeltaten nicht zu Taten einer Partei erklären, denn die Rechtsprechung sollte nicht für politische Meinungskämpfe herhalten.