
Antwort 04.02.2025 von Hauke Finger AfD
Sofern eine Person öffentlich zugängliche Informationen über sich nicht-öffentlich machen möchte, sollte dies im eigenen Ermessen ermöglicht werden.

Sofern eine Person öffentlich zugängliche Informationen über sich nicht-öffentlich machen möchte, sollte dies im eigenen Ermessen ermöglicht werden.
