Antwort 26.11.2025 von Katja Strauss-Köster CDU
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung der Bundestagswahl trifft nicht eine einzelne Abgeordnete, sondern der Wahlprüfungsausschuss, der dem Plenum einen Beschlussvorschlag vorlegt
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung der Bundestagswahl trifft nicht eine einzelne Abgeordnete, sondern der Wahlprüfungsausschuss, der dem Plenum einen Beschlussvorschlag vorlegt
Unsere Position ist klar: Mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine anlasslose Kontrolle digitaler Kommunikation geben.
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung fällt im Rahmen des gesetzlich geregelten Wahlprüfungsverfahrens

Unsere Haltung ist klar: Mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine anlasslose Kontrolle privater Kommunikation geben