Antwort 21.11.2025 von Daniela Evers BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für radioaktive Abfälle gilt in Deutschland bereits ein gesetzlich verankertes Exportverbot.
Für radioaktive Abfälle gilt in Deutschland bereits ein gesetzlich verankertes Exportverbot.
Da sich Ihr Anliegen inzwischen erledigt hat, bitte ich um Ihr Verständnis, dass keine weiteren Schritte erforderlich sind.

Bei einer hohen Impfquote in der Bevölkerung wären die Kinder unter 12 Jahren geschützt