Antwort 07.07.2026 von Holger Dremel CSU
Zur Einordnung: Bayern verfügt bis heute über kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene.
Zur Einordnung: Bayern verfügt bis heute über kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz auf Landesebene.
Für mich steht fest: Psychische Gesundheit ist Gesundheit. Eine verlässliche ambulante Psychotherapie braucht deshalb auch eine angemessene und wirtschaftlich tragfähige Vergütung.
Ja zur Debatte, ja zu mehr Fairness zwischen den Generationen – aber mit Augenmaß und sozialer Sorgfalt.