Antwort 06.08.2012 von Ilse Aigner CSU
Sehr geehrter Herr Maas,
Sehr geehrter Herr Maas,
(...) bei den Finanzhilfen handelt es sich um Kredite einer Finanzinstitution, also der EFSF oder des ESM, die unter strengen Auflagen vergeben werden und die der Staat, der sie erhält, verzinst zurückzahlen muss. Die "No-Bail Out"-Klausel ist in diesem Fall nicht einschlägig. (...)
(...) Dies zeigt, dass Verfassungswidrigkeit sich mitunter nicht einfach feststellen lässt und auch Juristen viel abverlangt. Daher ist es besonders bemerkenswert, dass Gegenpositionen von Verfassungsrichtern zu einem gefällten Urteil stets veröffentlicht werden, sofern es nicht zur Einstimmigkeit gekommen ist. (...)
(...) Zu 2.: Die Haftung Deutschlands ist nach Art. 8 Abs. (...)