Frage an Volkmar Vogel bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Volkmar Vogel
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Frage von Wolfgang H. •

Frage an Volkmar Vogel von Wolfgang H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sie haben jetzt zum wiederholten Male einem Gesetz (Wahlgesetz) zugestimmt, welches verfassungswidrig ist.

1. Sind Sie der Meinung, dass Sie der Aufgabe im Bundestag gewachsen sind?
2. Was werden Sie tun, damit dies in Zukunft nicht mehr passiert?
3. Ist es nicht sinnvoller, den Fraktionszwang abzuschaffen und gemäß dem Grundgesetz (nur nach Gewissen) abzustimmen?

Mit freundlichen Grüßen

W.Henning

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Henning,

vielen Dank für Ihre Frage vom 25. Juli 2012.

zu 1.: Sonst hätte ich nicht kandidiert. Gesunder Menschenverstand sowie Berufs- und Lebenserfahrung haben noch nie geschadet.

zu 2.: Es gibt durchaus Gesetze, bei denen eine eventuelle Verfassungswidrigkeit gar nicht so evident ist. Auch wenn in diesem Fall (Wahlgesetz) ein eindeutiges Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gefällt wurde, gab es auch schon andere Urteile, die knapp ausfielen. Dies zeigt, dass Verfassungswidrigkeit sich mitunter nicht einfach feststellen lässt und auch Juristen viel abverlangt. Daher ist es besonders bemerkenswert, dass Gegenpositionen von Verfassungsrichtern zu einem gefällten Urteil stets veröffentlicht werden, sofern es nicht zur Einstimmigkeit gekommen ist. Wir sehen hier die hohe Wertigkeit eines jeden einzelnen Richters des Bundesverfassungsgerichts und den hohen Rang des gesamten Gerichts.
Diese Gewaltenteilung ist ein Markenzeichen unserer Demokratie. Die Verfasser des Grundgesetzes haben ganz bewusst Prüfinstanzen wie das Bundespräsidialamt und das Bundesverfassungsgericht in die Verfassung geschrieben. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes ist Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.
Natürlich ist es das Bestreben von Abgeordneten, Gesetze abzuliefern, die in Einklang mit dem Grundgesetz stehen. Dies ist auch mein persönliches Bestreben.

zu 3.: Die Arbeitsordnung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sieht keinen Fraktionszwang vor. Daher lässt sich dieser auch nicht abschaffen. Die Abstimmungsergebnisse zu verschiedenen Gesetzesvorhaben zeigen doch, dass auch innerhalb der Koalition andere Stimmen ihren Platz haben.

Mit freundlichen Grüßen

Volkmar Vogel