Ausschlaggebend für die Anpassung des Zeitraums, in dem eine Person in Deutschland als genesen gilt, ist die Empfehlung des RKI aus der vergangenen Woche.
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Die Mitarbeiter dort dürfen diese Anfragen an den Patientenbeauftragten jedoch nicht unbefugt bearbeiten und leider auch nicht weiterleiten.
Nach der sogenannten Aut-idem-Regelung sind Apotheker verpflichtet, vorrangig Arzneien abzugeben, für welche die Krankenkasse des Patienten einen Rabattvertrag mit Arzneimittelherstellern abgeschlossen hat.
Gerade bei palliativ versorgten Menschen kommt es darauf an zusätzliche Belastungen zu vermeiden. Die Patient*innen wie auch ihre Angehörigen müssen darauf vertrauen können, dass das Patient*inneninteresse im Vordergrund steht und nicht primär ökonomische Ziele.
Sehr geehrter Herr M.,
für Ihre Nachricht vom 18. Januar 2022 über Abgeordnetenwatch und Ihr mir entgegengebrachtes politisches Interesse möchte ich Ihnen danken.
Hier gestellte Anfrage erreicht mein Berliner Bundestagsbüro, welches Ihre Anfrage unbefugt weder weiterleiten noch bearbeiten darf.