Wie priorisieren Sie ganz persönlich „Patientensicherheit“, wenn ab 2022 EU-weit mutmasslich gesundheitsschädliches Titandioxid in Lebensmitteln zwar verboten, in Medikamenten aber erlaubt bleibt?

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Stefan Schwartze
SPD
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Frage von Joachim Maurice M. •

Wie priorisieren Sie ganz persönlich „Patientensicherheit“, wenn ab 2022 EU-weit mutmasslich gesundheitsschädliches Titandioxid in Lebensmitteln zwar verboten, in Medikamenten aber erlaubt bleibt?

Die EU-Kommission hat ab 2022 den Titandioxid in allen Lebensmitten verboten und folgt damit dem Vorsorge- und Präventiongedanken im Sinne des Verbraucherschutzes, also auch in Deutschland. Das ist gut! Bei der Herstellung und Inverkehrbringung von Arzneimitteln, die in besonderer Weise das Vertrauen des Konsumenten bedingen, gilt diese Regel nicht. Das ist schlecht! Die Pharmawirtschaft adressiert das Argument in Gefahr stehender Versorgungssicherheit oder gar unterbrochener Lieferketten an die Politik, um entweder dauerhaft von der Regel ausgeklammert zu bleiben oder mindestens Übergangsfristen von sehr vielen Jahren auszuhandeln.

Wie werden Sie als Patientenvertreter der Bundesregierung auf das Thema reagieren? Ist Patientensicherheit weniger „wert“, als allgemeiner Verbraucherschutz? Können Sie Stellung nehmen zu der Frage, warum die Politik hier gegenüber marktmechanistischen Argumenten der Pharma-Lobby einbricht?

Vielen Dank!
J.M.M.
DOPANET Wissen & Kommunikation

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Herr M.,

ich bedanke mich für Ihre Frage zu gesundheitsschädliches Titandioxid, welches nach Ihrer Aussage in allen Lebensmitten verboten jedoch in Arzneimitteln erlaubt ist.

Ihr Anliegen richtet sich an mich in meiner Funktion als Patientenbeauftragter der Bundesregierung. Daher muss Sie bitten, Ihre Anfrage an mein Büro im Bundesministerium für Gesundheit (patientenrechte@bmg.bund.de) zu richten.

Der Grund dafür: Fragen, die über "Abgeordnetenwatch.de" an mich gerichtet sind, erreichen ausschließlich mein Berliner Bundestagsbüro. Die Mitarbeiter dort dürfen diese Anfragen an den Patientenbeauftragten jedoch nicht unbefugt bearbeiten und leider auch nicht weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schwartze

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