Frage von Lion K. • 24.12.2021
Antwort von Johann Saathoff SPD • 03.01.2022
ich bin der klaren Auffassung, dass Whistleblower, wenn sie strafbares oder gar völkerrechtswidriges Verhalten aufdecken, geschützt und nicht bestraft gehören.
ich bin der klaren Auffassung, dass Whistleblower, wenn sie strafbares oder gar völkerrechtswidriges Verhalten aufdecken, geschützt und nicht bestraft gehören.
Welche jeweiligen sachlichen und fachlichen Gründe für die Kolleginnen und Kollegen ausschlaggebend waren, kann ich Ihnen vor dem Hintergrund, dass es sich um eine geheime Wahl gehandelt hat, schlicht nicht sagen.
Ich habe mich bereits für meine Wortwahl entschuldigt und eine Klarstellung auf meinem Twitter-Account @saskialearaquel veröffentlicht.
Dann wird sich meine Mitarbeiterin wegen einer Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.