Frage von Engelbert Manfred M. • 16.12.2021
Antwort ausstehend von Annalena Baerbock Bündnis 90/Die Grünen
In der SPD-Bundestagsfraktion wenden wir das sogenannte Wohnortprinzip an.
Grundsätzlich ist mir der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sehr wichtig, insbesondere Urlaub ist ein hart erkämpftes Recht zur Erholung von Erwerbsarbeit.
Fakt ist jedoch, die Rechtsprechung des EuGH hat bereits jetzt Gültigkeit in Deutschland, nicht zuletzt durch das Urteil des BAG.
Insoweit ist es ganz grundsätzlich wünschenswert, dass die Ehepartner über eine § 53 Abs. 6 BBesG entsprechende Regelung abgesichert werden.