weshalb vollzieht der Gesetzgeber die für die Rechtslage in Deutschland maßgebliche Rechtsprechung des EuGH dadurch nicht nach, dass er das Bundesurlaubsgesetz nicht ändert?

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Frage von Wolfgang M. •

weshalb vollzieht der Gesetzgeber die für die Rechtslage in Deutschland maßgebliche Rechtsprechung des EuGH dadurch nicht nach, dass er das Bundesurlaubsgesetz nicht ändert?

Sehr geehrter Herr Minister Heil,
weshalb vollzieht der Gesetzgeber die für die Rechtslage in Deutschland maßgebliche Rechtsprechung des EuGH dadurch nicht nach, dass er das Bundesurlaubsgesetz nicht ändert? Es werden zahlreiche Arbeitnehmer im Unklaren bleiben und die Ihnen an sich zustehenden Rechte nicht geltend machen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Mit freundlichem Gruß Wolfgang M. .aus Melle

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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16. Dezember 2021.

Leider wird mir nicht ersichtlich, auf welches Vorhaben Sie sich konkret beziehen. Grundsätzlich ist mir der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sehr wichtig, insbesondere Urlaub ist ein hart erkämpftes Recht zur Erholung von Erwerbsarbeit. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Dafür sind vom Arbeitgeber mindestens 24 Tage einzuplanen.

Aktuell läuft ein Verfahren beim EuGH zu dem ich mich  noch nicht äußern kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hubertus Heil

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