Sehr gerne nehme ich auch zusätzlich Ihren konkreten Vorschlag mit auf
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Die Verfahrensweisen für Todesfälle in Alten- oder Pflegeeinrichtungen sind im Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) geregelt. Dieses setzt zwar tatsächlich eine Frist von zwei Tagen zu räumen ist. Das Heim ist allerdings auch verpflichtet, eine Nachfrist anzubieten (z.B. zwei Wochen), wenn die Angehörigen diese kurze Frist nicht wahrnehmen können.
Etwa eine NGO, die linke Parteien und deren Programmatik offen unterstützt.
Was die Bevölkerung bewegt und was nicht, ist in Relation zu einer objektiven Bedeutung der Themen nicht immer rational erklärbar.
Auch mich beschäftigt es, dass diese politisch verursachte Dauerkrise in den Medien nicht die gebührende Resonanz erfährt.
Italien weist Rettungsschiffen Häfen zu; eigenmächtige Ziele werden sanktioniert. Gericht hält dies für zulässig. Medien berichten nach eigenem Ermessen.