Antwort 09.03.2026 von Bärbel Bas SPD
Hintergrund des Kinderfreibetrags ist das verfassungsrechtliche Grundprinzip, dass das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei gestellt werden muss.
Hintergrund des Kinderfreibetrags ist das verfassungsrechtliche Grundprinzip, dass das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei gestellt werden muss.
Gerne verweise ich auf meine Antwort hier: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/baerbel-bas/fragen-antworten/sehr-geehrte-frau-bas-ist-die-anzahl-der-krankenkassen-durch-geschichtliche-entwicklung-gerechtfertigt-oder
Die Koalition hat im Vorfeld entschieden, eine reine Expertenkommission zu ernennen, um zu gewährleisten, dass die geplante Rentenreform nicht schon in der Vorbereitungsphase von Partikularinteressen der Verbände und Institutionen zerredet wird.