Antwort 14.10.2026 von Carsten Müller CDU
Eine regelungsbedürftige verfassungsrechtliche Schutzlücke ist für mich nicht ersichtlich. Eine Änderung des Artikel 3 wäre aus meiner Sicht reine Symbolpolitik.
Eine regelungsbedürftige verfassungsrechtliche Schutzlücke ist für mich nicht ersichtlich. Eine Änderung des Artikel 3 wäre aus meiner Sicht reine Symbolpolitik.
Sie können aber sicher sein, dass ich den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine immer verurteilt habe und dass es dabei auch bleiben wird.
Sehr geehrte Frau H.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch.de“ eine Frage an mich gerichtet. Dafür danke ich Ihnen.
Politische Amtsträger verpflichten sich dazu, dem Land zu dienen. Dafür tragen sie Verantwortung und daran haben sie ihr Handeln auszurichten.