Antwort 21.07.2026 von Carsten Körber CDU
Erst wenn ein Gesetzentwurf vorliegt, wird sich beurteilen lassen, wie die angekündigten Änderungen im Einzelnen umgesetzt werden sollen. Dieser wird anschließend im parlamentarischen Verfahren beraten.
Erst wenn ein Gesetzentwurf vorliegt, wird sich beurteilen lassen, wie die angekündigten Änderungen im Einzelnen umgesetzt werden sollen. Dieser wird anschließend im parlamentarischen Verfahren beraten.
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