Pflegende An- und Zugehörige profitieren von der neuen Pflegebegleitung, die sie individuell fachlich anleitet sowie bei der Organisation des Pflegealltags professionell berät und unterstützt.
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Ich sehe, dass eine Fokussierung der Antragsrechte auf natürliche Personen die Arbeit von Organisationen und Redaktionen verändern würde – das will ich nicht kleinreden.
Mir ist bewusst, dass insbesondere die Wiedereingliederung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung bei vielen Patientinnen, Patienten, Psychotherapeutinnen und -therapeuten Verunsicherung ausgelöst hat.
Ich rate zunächst, den notwendigen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums abzuwarten. Damit wird auch eine umfangreiche Begründung einhergehen, die die allermeisten Fragen und Fallstricke beantworten dürften. Ohne Gesetzentwurf fehlt die Grundlage für eine sachliche Diskussion.
Ich lehne eine automatische Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung ab.