Antwort 14.10.2025 von Vinzenz Glaser Die Linke
Der Einspruch des BSW wird im Wahlprüfungsausschuss geprüft. Stellungnahmen und Erwiderungen werden ausgewertet, bevor entschieden wird.
Der Einspruch des BSW wird im Wahlprüfungsausschuss geprüft. Stellungnahmen und Erwiderungen werden ausgewertet, bevor entschieden wird.
Letztlich entscheidet das Parlament nach sorgfältiger Prüfung im Wahlprüfungsausschuss über die Neuzählung; wir vertrauen auf diesen transparenten und rechtsstaatlichen Prozess
Der demokratische Rechtsstaat bietet dafür klare Verfahren.
Ziel muss eine gezielte Strafverfolgung tatsächlicher Täter sein, nicht die pauschale Kontrolle aller.
Im Endeffekt soll hier eine anlasslose Massenüberwachung eingerichtet werden.