Antwort 24.04.2026 von Adis Ahmetović SPD
Hinsichtlich der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit hängt vieles von den nationalen Regelungen und den individuellen Umständen ab.
Hinsichtlich der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit hängt vieles von den nationalen Regelungen und den individuellen Umständen ab.
Es ist immer eine Abwägungssache: Der extrem hohe bürokratische Aufwand des vermeintlich gerechtesten Prüfungsansatzes für jeden individuellen Einzelfall gegenüber Prüfungsschemata, die bestimmte Indikatoren heranziehen und damit Fälle bürokratieärmer zusammenfassen.
Der Deutsche Bundestag ist nicht dafür zuständig, einzelne Geschäftsmodelle zu entwickeln, zu begleiten oder politisch zu priorisieren.