Psychotherapeutische Versorgung muss adäquat finanziert werden. Die Kürzungen sind ein verheerendes Signal für die Gesundheitsversorgung
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Ohne Reformen würden die Beitragssätze in den kommenden Jahren weiter deutlich steigen. Ziel des von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgelegten Gesetzentwurfs ist es deshalb, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu stabilisieren und ihre Leistungsfähigkeit zu sichern.
Psychotherapie bleibt gesichert, aber auch dieser Bereich muss zur Stabilisierung der GKV beitragen.
Die Vergütung wird durch den Bewertungsausschuss geregelt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat bereits Klage erhoben
Die geplante Absenkung der Honorare für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten durch den Erweiterten Bewertungsausschuss sorgt für erhebliche Diskussionen. Wir nehmen die Entscheidung und ihre möglichen Folgen für die Versorgung sehr ernst.