Wie bewerten Sie das "GKV-Stabilisierungsgesetz" von Frau Warken hinsichtlich Psychotherapieversorgung von gesetzlich Versicherten?
Sehr geehrte Frau Englhardt-Kopf,
mit großer Sorge betrachtet meine Berufsgruppe der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten das geplante "Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung".Vor allem für psychotherapeutische Praxen bedeuten die bisherigen Inhalte der Gesetzesvorlage eine deutliche finanzielle Verschlechterung, die letztlich zu einer noch schlechteren ambulanten psychotherapeutischen Versorgung führen wird.Bitte überprüfen Sie im Gesetzesentwurf insbesondere die- Einführung einer Deckelung psychotherapeutischer Leistungen- Koppelung der Honorierung an die GrundlohnrateDiese Veränderungen sind besonders negativ und verursachen letztlich für die Gesellschaft langfristig wieder Mehrkosten.Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe!Sonnige Grüße aus dem Landkreis SchwandorfWeitere Informationen:
https://www.bptk.de/pressemitteilungen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz-nicht-beschliessen/
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Eine gute und wohnortnahe psychotherapeutische Versorgung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Gesundheitssystems. Gerade angesichts steigender psychischer Belastungen muss sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten möglichst zeitnah Zugang zu einer qualifizierten Behandlung erhalten.
Gleichzeitig steht die gesetzliche Krankenversicherung vor erheblichen finanziellen Herausforderungen. Ohne Reformen würden die Beitragssätze in den kommenden Jahren weiter deutlich steigen. Ziel des von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgelegten Gesetzentwurfs ist es deshalb, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung langfristig zu stabilisieren und ihre Leistungsfähigkeit zu sichern.
Dabei ist für mich entscheidend, dass notwendige Konsolidierungsmaßnahmen nicht zulasten einer guten Patientenversorgung gehen. Der Gesetzentwurf sieht Einsparbeiträge aller Leistungsbereiche vor.
Die von Ihnen angesprochenen Fragen, insbesondere zu den Auswirkungen der vorgesehenen Vergütungsregelungen auf psychotherapeutische Praxen und die Versorgung gesetzlich Versicherter, werden im parlamentarischen Verfahren sorgfältig geprüft. Dabei gilt es, die berechtigten Anliegen der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ebenso wie das Ziel einer nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in einen ausgewogenen Ausgleich zu bringen.
Für mich ist klar: Finanzielle Stabilität und eine leistungsfähige psychotherapeutische Versorgung dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Deshalb werde ich die weiteren Beratungen aufmerksam begleiten und mich dafür einsetzen, dass notwendige Reformen die Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht verschlechtern.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Englhardt-Kopf MdB
