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Die Rechtsprechung hat bestätigt, dass zu einer Zeit, in der über Art und Ausmaß der Gefährlichkeit von COVID-19 sowie über die zu Ihrer Abwehr ergreifenden Maßnahmen Unklarheit herrscht, zur effektiven Gefahrenabwehr Schutzmaßnahmen zunächst auch auf eine Generalklausel gestützt werden können
Jetzt frage ich mich allerdings woher Sie das wissen?
Deshalb brauchen wir eine Demokratiewende.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die Debatte um das Gendern weniger aufgeregt geführt werden sollte. Oftmals fehlt es an Toleranz und manchmal auch an Gelassenheit.
Aber auch schon heute kann der Vater familiengerichtlich Anspruch auf Sorge geltend machen, sofern das dem Kindeswohl nicht schadet.