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Entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag ist die Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes für die Dauer der 23. Legislaturperiode vorgesehen. Die Konzeptionsphase für den Evaluierungsprozess ist bereits angelaufen.
Ich persönlich bin für eine deutliche Einschränkung privater Feuerwerkskörper (Ausnahme Klasse F1). Zentrale, professionell organisierte Feuerwerke – ggf. in Kombination mit Drohnen oder Musik – halte ich für eine sinnvolle und zeitgemäße Alternative.
Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein hohes Gut. Um sie zu schützen, werden wir das ministerielle Weisungsrecht an Staatsanwält*innen transparent ausgestalten.