Welche Maßnahmen unterstützen Sie für eine Pflicht-Kennzeichnung von KI- und Symbolvideos im ÖRR sowie klare Konsequenzen, wenn irreführendes Bildmaterial in Nachrichtensendungen ausgestrahlt wird?
Ich bin Beitragszahler aus Hamburg und halte den öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich für wichtig. Gerade deshalb sehe ich dringenden Reformbedarf bei Transparenz und journalistischen Standards.Im heute journal vom 15.02.2026 wurde ein KI-generiertes Video im Nachrichtenkontext gezeigt, ohne eindeutige Kennzeichnung. Besonders sensibel war die Szene mit Kindern. Zusätzlich wurde weiteres Bildmaterial verwendet, das laut übereinstimmender Berichterstattung aus dem Jahr 2022 stammt und nicht zum ICE-Kontext passte.Solche Vorfälle werden häufig nachträglich als „technische Versehen“ erklärt. Aus Zuschauersicht beschädigt das massiv das Vertrauen. Viele Menschen können Quellen nicht selbst überprüfen und sind auf korrekte Einordnung angewiesen.Ich wünsche mir keine Abschaffung des ÖRR, sondern Reformen: klare Kennzeichnungspflichten für KI- und Symbolmaterial, transparente Aufarbeitung und verbindliche Konsequenzen bei journalistischen Fehlleistungen.
Vielen Dank für Ihre differenzierte Frage und den konkreten Hinweis auf die betreffende Sendung.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt einen verfassungsrechtlich geschützten Auftrag und wird aus Beitragsmitteln finanziert. Gerade deshalb sind Transparenz, journalistische Sorgfalt und nachvollziehbare Standards von besonderer Bedeutung. Vertrauen entsteht durch Verlässlichkeit – und dieses Vertrauen darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.
Nach geltendem Recht – insbesondere nach § 19 des Medienstaatsvertrags – müssen Nachrichten vor ihrer Verbreitung mit der gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit geprüft werden. Wenn KI-generierte Inhalte oder nicht aktuelle Archiv- bzw. Symbolbilder geeignet sind, beim Publikum einen falschen Eindruck über Realität oder Aktualität zu erwecken, kann dies rechtlich und journalistisch problematisch sein.
Eine ausdrücklich formulierte Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Videos enthält der Medienstaatsvertrag derzeit nicht. Allerdings sieht die europäische KI-Verordnung künftig Transparenzpflichten für bestimmte KI-generierte Inhalte vor. Diese Vorgaben werden verbindlich umzusetzen sein.
Unabhängig davon halten wir es für richtig, dass beim Einsatz von KI-generiertem Material oder Symbolbildern eine klare und für Zuschauer verständliche Kennzeichnung erfolgt, wenn andernfalls Missverständnisse entstehen könnten. Gerade im Nachrichtenkontext muss eindeutig erkennbar sein, ob es sich um reales Bildmaterial oder um eine Simulation handelt.
Wenn irreführendes Bildmaterial ausgestrahlt wird, bestehen bereits heute Kontrollmechanismen – etwa Programmbeschwerden, die Befassung durch Rundfunkräte oder medienaufsichtliche Verfahren. Entscheidend ist, dass solche Verfahren transparent durchgeführt und etwaige Fehler nachvollziehbar aufgearbeitet werden.
Reformen sollten darauf abzielen, Transparenz und Qualitätsstandards zu stärken, ohne die verfassungsrechtlich garantierte Rundfunkfreiheit zu beeinträchtigen. Unser Ziel ist kein Abbau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern eine Weiterentwicklung, die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz langfristig sichert.
