Frage von Christian R. • 10.01.2025

Antwort ausstehend von Tobias Utter CDU
Die Gewährung eines pauschalen Zuschusses zu den Beiträgen zur Krankenversicherung, gleich ob gesetzlich oder privat, ist im hessischen Beihilferecht allerdings nicht vorgesehen. Die Einführung einer solchen „pauschalen Beihilfe“ würde sich für die meisten Beihilfeberechtigten als nachteilig erweisen.
Menschen mit Behinderung sind vollwertige und wertvolle Mitglieder unserer Gesellschaft und verdienen unsere Unterstützung und Anerkennung.