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Eine Neuauszählung ist jedoch keine politische Entscheidung, sondern Teil eines rechtlich geregelten Prüfungsverfahrens. Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags, nicht die Landesparlamente.
Es braucht keine künstliche Verunsicherung oder bürokratische Verbote für Begriffe, die sich längst im Alltag etabliert haben
Das geplante Bezeichnungsverbot ist überflüssig und ich spreche mich klar gegen solche Verbote aus.
Vernunft heißt für uns, die großen Herausforderungen anzugehen – nicht darüber zu streiten, ob ein pflanzliches Würstchen „Wurst“ heißen darf
Auch innerhalb der SPD ist viel über die sog. „Stadtbild-Aussagen“ des Bundeskanzlers diskutiert worden.