Antwort 29.01.2024 von Alfred Dannenberg AfD
Ja!
Ja!
Verbotsverfahren wenn klar ist, dass das Verbot bestehen bleibt.
Nach unserem Kenntnisstand befindet sich die Verordnung i. S. d. 36a NbesG derzeit noch in der Ressortabstimmung und der Familienergänzungszuschlag wurde noch nicht ausgezahlt
Aktuell ist mein Kollege Jan-Philipp Beck der Sprecher für Digitalisierung unserer Fraktion.
Wichtig bei der konstruktiven Problemanalyse und -lösung ist es, dass ein realistisches Bild gezeichnet wird, ohne dabei alles schlecht zu reden.
Zwei Punkte sind wichtig: 1. Soziale Gerechtigkeit. Die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich schließen. 2. Der Umbau zur CO2-Neutralität muss fair verlaufen.