Antwort 05.06.2025 von Anke Rehlinger SPD
Der Bund sieht für Socialclubs eine Erlaubnispflicht vor. Die Behörde entscheidet innerh. von 3 Monaten nach Vorliegen aller notwendigen Angaben und Nachweisen.
Der Bund sieht für Socialclubs eine Erlaubnispflicht vor. Die Behörde entscheidet innerh. von 3 Monaten nach Vorliegen aller notwendigen Angaben und Nachweisen.
Wir halten diesen Grundsatz – gerade wenn, fast jedes 2. Unternehmen den Fachkräftemangel als größtes Geschäftsrisiko nennt – für wenig zielführend.
Es gibt dringend Reformbedarf des Krankenversicherungssystems. Dies muss auch Beamt:innen beinhalten. Sie sollen leichter Mitglied der GKV werden können.
Das Jurastudium an der Universität des Saarlandes ist weiterhin auf den Abschluss der Ersten juristischen Staatsprüfung ausgerichtet.