Warum gibt es die große Ungleichheit zwischen der Rente und Pension
Sehr geehrte Frau Rehlinger,
seit wann gibt es den Ruhegehaltssatz für pensionierte Beamte von 1,79375 % für jedes volle Berufsjahr
(max. 71,75% nach 40 Jahren) und wurde dieser jemals abgesenkt - so wie bei der Rente von ehemals 60% auf nunmehr 48% ?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Fragen zur unterschiedlichen Behandlung von Renten und Pensionen in Deutschland. Renten und Pensionen beruhen geschichtlich auf zwei verschiedenen Systemen. Daher bestehen hier Unterschiede.
Der sogenannte Ruhegehaltssatz für Beamtinnen und Beamte wurde 1957 eingeführt und im Laufe der Zeit mehrfach angepasst. Der jährliche Steigerungssatz beträgt 1,79375 Prozent pro vollem Dienstjahr. Damit wird nach 40 Dienstjahren der Höchstsatz von 71,75 Prozent des letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezuges erreicht. Diese Regelung wurde im Zuge der Versorgungsreform 2001 einer Absenkung unterzogen – zuvor lag der maximale Ruhegehaltssatz bei 75 Prozent.
Es handelt sich um zwei gewachsene, voneinander getrennte Altersversorgungssysteme, die auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen basieren und nicht gut vergleichbar sind. Der Vorschlag der Bundessozialministerin, dass auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten, ist ein wichtiger Diskussionsbeitrag zur Zukunft der Alterssicherung in Deutschland. Solche Reformen müssen wohl überlegt sein und erfordern umfassende Debatten. Insofern danke ich Ihnen auch für Ihre Beteiligung an der Diskussion.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Rehlinger, MdL
