Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Natürlich kennen wir die Diskussion über die Kosten von Verfahren und Haftstrafen. Für uns ist das jedoch kein Grund, auf die Ahndung einer Straftat zu verzichten. Vielmehr sollte das Ziel sein, Schwarzfahren durch wirksame Kontrollen und klare Konsequenzen zu verhindern.
Strafverfahren gegen Abgeordnete werden aus den gleichen Gründen eingeleitet wie gegen alle Bürgerinnen und Bürger. Lediglich die in Artikel 46 GG geregelte Immunität stellt eine besondere Regelung zum Schutz der Arbeit von Bundestagsabgeordneten dar, schützt aber nicht vor Strafe. Zu den kriminologischen Aspekten kann ich Ihnen nichts sagen, dafür sind die Ermittlungsbehörden zuständig und zum Glück hatte ich selbst bislang keine praktischen Berührungspunkte mit entsprechenden Verfahren gegen Abgeordnete.
Bitte wenden Sie sich hierfür an Fachleute, die sich mit diesem Thema beschäftigen.
Ob und warum Strafverfahren gegen Politiker geführt werden oder nicht, entscheiden in Deutschland die Ermittlungsbehörden, sprich Polizei und Staatsanwaltschaft.