Wie effizient sind die Ersatzfreiheitsstrafen für Verstöße gegen § 265a StGB Erschleichen von Leistungen
Sehr geehrter Herr Stettiner,
die Ahndung von Straftaten nach § 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) kostet in Berlin, inkl. Nebenkosten, ca. 20 Mio € pro Jahr und verursacht ca. 25.000 - 40.000 Hafttage pro Jahr.
Denken Sie, die finanziellen Mittel und die qualitative Verwendung der Haftplätze sind sinnvoll angelegte Steuergelder?
Wäre die Verwendung der Hafttage für § 265a StGB in Ihrer Abwägung für die massive organisierte Kriminalität in Berlin, nicht sinnvoller investiert?
Sehr geehrter Herr M.,
die CDU hat auf Bundes- wie auf Landesebene eine klare Haltung: Wer Bus oder Bahn nutzt, soll auch dafür bezahlen. Deshalb lehnen wir eine Entkriminalisierung des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrschein ab.
Schwarzfahren ist kein Versehen, sondern in der Regel eine bewusste Entscheidung, die auf Kosten der ehrlichen Fahrgäste und der Verkehrsunternehmen geht. Am Ende müssen diejenigen die Folgen tragen, die ihre Tickets ordnungsgemäß bezahlen.
Natürlich kennen wir die Diskussion über die Kosten von Verfahren und Haftstrafen. Für uns ist das jedoch kein Grund, auf die Ahndung einer Straftat zu verzichten. Vielmehr sollte das Ziel sein, Schwarzfahren durch wirksame Kontrollen und klare Konsequenzen zu verhindern.
Ein funktionierender Rechtsstaat darf nicht danach entscheiden, ob die Verfolgung einer Straftat gerade günstig oder teuer ist. Wer dieses Prinzip aufgibt, stellt letztlich auch die Verfolgung anderer Delikte infrage.
Wir stehen deshalb für einen Rechtsstaat, der nachvollziehbar, konsequent und glaubwürdig handelt – auch bei den Regeln des täglichen Zusammenlebens.
