
Antwort ausstehend von Christin Gmelch AfD

Dabei geht es beim §188 StGB nicht um den Schutz einzelner wichtiger Amtsträger vor Kritik. Es geht vor allem um die rund 200.000 Menschen, die sich ehrenamtlich in kommunalen Parlamenten und als Bürgermeister:innen engagieren, oft nur ohne oder mit einer geringen Aufwandsentschädigung, dafür aber mit vollem persönlichen Einsatz.
Ich bin als Landtagsabgeordneter in der Tat in einem "Vollzeitjob". Das Kreistagsmandat sowie meine Aufgabe als Stadtverordneter nehme ich hingegen ehrenamtlich wahr, so wie tausende Menschen sich in diesem Land ebenfalls neben ihrem Beruf für die Gesellschaft engagieren.