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Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Reform des Nachrichtendienstrechts. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll beraten werden und muss anschließend das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Es ist also keineswegs so, dass die neuen Befugnisse bereits geltendes Recht wären.
Es geht nicht um die Beschränkung datenschutzrechtlicher Kontrollen, sondern um eine effiziente aufgestellte Kontrolle, die den Anforderungen der Zeit entspricht und handlungsfähig ist.
Auf Ihre Frage vom 27.06. habe ich am 30.06. bereits geantwortet. Dieser Antwort habe ich nichts hinzuzufügen.

Noch eine allgemeine Ergänzung: Ich persönlich halte mehr direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich für einen wertvollen Baustein demokratischer Kultur.