Antwort 02.06.2026 von Thorsten Frei CDU
Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich mich nicht an Spekulationen beteilige.
Sie haben sicherlich Verständnis dafür, dass ich mich nicht an Spekulationen beteilige.
Entscheidend ist aus meiner Sicht, ob die notwendige Unabhängigkeit des Ministeriums jederzeit gewährleistet war und ob zwischen amtlicher Kommunikation und privaten Unternehmensinteressen tatsächlich eine ausreichende informationelle Trennung bestand.

Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten unterliegen der vollen Einkommensteuer wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen auch, ohne feste prozentuale Versteuerung – die Steuer hängt vom individuellen Gesamteinkommen und Progressionssätzen ab.