Werter Herr Frei, wie hoch ist die prozentualle Versteuerung für Nebentätigkeiten von Abgeordneten. Werden diese auch mit 50 % nach Steuerklasse 6 besteuert?
Von der Regierung wird behauptet, wir arbeiten zu wenig, dann Arbeit soll sich lohnen, um dann mit Lohnsteuerklasse bei mir Kasse zu machen um es dann direkt (Bau, Rüstung..)oder indirekt (Wohngeld, ..) den eh schon Reichen und Aktionären zu geben.
Sehr geehrter Herr F.,
Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten unterliegen der vollen Einkommensteuer wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen auch, ohne feste prozentuale Versteuerung – die Steuer hängt vom individuellen Gesamteinkommen und Progressionssätzen ab.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
