Sehr geehrter Herr Frei, Finden Sie die Ungleichbehandlung zwischen gesetzlich und privat Versicherten bei der Zahlung von KV und PV Beiträgen bei einer zur Auszahlung kommenden BAV gerecht?
Sehr geehrter Herr O.,
ich weiß, dass manche Menschen die unterschiedliche Behandlung von gesetzlich und privat Versicherten bei der Verbeitragung von Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung als ungerecht empfinden. Die derzeitige Rechtslage folgt allerdings der unterschiedlichen Systemlogik von gesetzlicher und privater Krankenversicherung: In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden Einkommen in der Regel beitragspflichtig herangezogen, um die Solidarfinanzierung sicherzustellen. Diese sind gedeckelt und insbesondere im Alter sehr genau kalkulierbar. In der privaten Krankenversicherung sind die Beiträge dagegen nicht einkommensabhängig, sondern risikobezogen kalkuliert, weshalb zusätzliche Alterseinkünfte dort nicht zu höheren Beiträgen führen. Faktisch steigen die Prämien aufgrund abnehmender Gesundheit in den allermeisten Fällen sehr deutlich und liegen deutlich über den Beiträgen in der GKV. Die Rechtsprechung hat einzelne Konstellationen bereits angepasst, die grundsätzliche Unterscheidung zwischen den Systemen aber bestätigt.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
