Warum wird die Erstattung von Cannabisblüten pauschal gestrichen, statt medizinisch notwendige Einzelfälle zu berücksichtigen und für bereits genehmigte Therapien Bestandsschutz zu schaffen?
Ich bin schwer an einer sehr seltenen Autoimmunerkrankung erkrankt, für die es kaum Leitlinien gibt. Viele Therapien sind für mich mit erheblichen Neben- und Wechselwirkungen verbunden. Medizinisches Cannabis ist für mich kein Genussmittel, sondern Teil meiner Behandlung: Es lindert Schmerzspitzen und beruhigt mein Nervensystem.
Schon die Kostenübernahme war eine große Hürde. Mein Antrag wurde zweimal vom Medizinischen Dienst abgelehnt und erst nach langer Prüfung von meiner Krankenkasse genehmigt.
Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, warum die Erstattung von Cannabisblüten nun pauschal gestrichen werden soll. Es geht dabei nicht nur um mich, sondern um viele schwerkranke Menschen, deren ärztlich begleitete Therapie funktioniert. Wir sind keine Freizeitkonsumenten und nehmen Cannabis nicht zum Spaß.
Warum nimmt man diesen Patientinnen und Patienten eine wirksame Therapie, anstatt medizinische Einzelfälle zu prüfen und bestehende Genehmigungen zu schützen?
Viele Grüße
M.S.
Sehr geehrte Frau S:,
mir ist durchaus bewusst, dass medizinisches Cannabis für schwer erkrankte Menschen in bestimmten Fällen eine wichtige therapeutische Option sein kann. Gleichzeitig muss die gesetzliche Krankenversicherung bei ihren Leistungen die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. Die Änderungen zielen insbesondere auf die Frage ab, inwieweit Cannabisblüten im Vergleich zu standardisierten Cannabisarzneimitteln ausreichend medizinisch belegt und für eine reguläre Erstattung geeignet sind. Dass bei einer solchen Entscheidung selbstverständlich auch die Patienteninteressen eine wichtige Rolle spielen müssen, versteht sich.
Ihnen in jedem Falle alles Gute und eine möglichst stabile Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
