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Wenn die Anerkennung langer Erwerbsbiografien nicht infrage gestellt wird: Worin besteht diese Anerkennung künftig konkret?

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Frage von Sonja H. •

Wenn die Anerkennung langer Erwerbsbiografien nicht infrage gestellt wird: Worin besteht diese Anerkennung künftig konkret?

Sehr geehrter herr frei,

Sie antworteten auf eine meiner Fragen
„Die Empfehlung (der Rentenkommission) stellt die Anerkennung langer Erwerbsbiografien nicht infrage.“

Da die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren abgeschafft werden soll, stellt sich mir die Frage, worin diese Anerkennung künftig konkret besteht – insbesondere für Langzeit-Erwerbstätige, die nicht in belasteten Berufen arbeiten und daher nicht einem besonderen Schutzinteresse unterliegen.

Ich freue mich auf eine Erläuterung
Danke und freundliche Grüße

S. H.

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau H.,
die Empfehlungen der Alterssicherungskommission stellen die Anerkennung langer Erwerbsbiografien nicht infrage, aber sie verändern die Form. Für Langzeiterwerbstätige ohne belastete Berufe könnte dies bedeuten: Die lange Beitragszeit wird weiterhin anerkannt – durch den früheren Zugang mit Abschlägen und durch eine höhere Rente aufgrund der vielen Beitragsjahre. Der abschlagsfreie Zugang könnte jedoch auf Fälle beschränkt werden, in denen gesundheitliche Gründe oder besondere Lebensläufe dies rechtfertigen. Die parlamentarischen Debatten dazu laufen, einem abschließenden Ergebnis kann und will ich aber nicht vorgreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

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