Zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit bestimmt das Grundgesetz weiterhin, dass eine Entfernung aus dem Amt nur kraft richterlicher Entscheidung möglich ist (Art. 97 Abs. 2 GG).
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 26.01.2023 von Marco Buschmann FDP
Antwort 19.12.2022 von Marco Buschmann FDP
Damit bestehen im Rahmen der Vorgaben des Grundgesetzes zur Gewaltenteilung angemessene und wohlabgewogene Möglichkeiten, um Fehlverhalten der Judikative ahnden zu können, ohne zugleich eine Gefahr der politischen Einflussnahme auf Richter zu schaffen.
Antwort ausstehend von Andrej Hunko BSW
Antwort ausstehend von Marion Gentges CDU
Antwort 02.02.2022 von Sandra Weeser FDP
In unserem demokratischen Rechtsstaat sind die Urteile von regionalen und nationalen Gerichten ein extrem hohes Gut, das insbesondere bei Korrekturen von politischen Maßnahmen sichtbar wird.
Antwort 14.03.2022 von Martin Dulig SPD
. Das Grundgesetz, die Verfassung des Freistaates Sachsen und die weiteren Gesetze verbieten nicht, dass Abgeordnete auch Ministerin oder Minister sein können.