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Tatsächlich wurden die rechtlichen Grundlagen für den Wechsel in eine andere Laufbahn derselben Laufbahngruppe (sog. „horizontaler Laufbahnwechsel") bereits erheblich flexibilisiert, so dass bei entsprechendem dienstlichem Bedarf davon Gebrauch gemacht werden kann.
Die starren Einstiegs- und Qualifikationsvoraussetzungen für die Verwaltungslaufbahnen öffnen wir für andere Fachrichtungen und vereinfachen Laufbahnwechsel
Gerne verweisen wir Sie auf unsere Antwort an Herrn Grube vom 17.01.2025.
Es handelt sich um reguläre, turnusgemäße Beförderungen langjähriger Beamter, die auf leistungsbezogenen Kriterien basieren.
Eine Anpassung der Landesverordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten ist aktuell nicht vorgesehen