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Im Rahmen der beim Bund noch anstehenden gesetzlichen Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation prüft das Bundesministerium des Innern unter anderem auch eine eventuelle Neuausrichtung von Teilen des Familienzuschlags.
Eine weitere Beteiligung in Form eines laufenden Beitragszuschusses, der unabhängig von konkreten Krankheitsaufwendungen zu erbringen wäre, ist mit diesem System nicht vereinbar. An diesen Grundfesten wollen wir als CSU-Fraktion nicht rütteln.
unser Staat braucht leistungsstarke Beamte, die unser Gemeinwesen „am Laufen halten“.
Ich freue mich sehr über Ihr Interesse an diesem wichtigen Aspekt unserer öffentlichen Verwaltung und möchte Ihnen meine Sichtweise dazu erläutern.