Wir haben uns als Linke immer eindeutig gegen die Aktivrente und ihre Benachteiligungen v.a. von Selbständigen positioniert und werden uns auch weiter entschieden dafür einsetzen, dass es hier zu einer fairen Gleichbehandlung kommt.
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Auch wenn ich gut nachvollziehen kann, dass sich Selbständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler ebenfalls eine steuerliche Begünstigung wünschen, ist diese aktuell nicht geboten, da viele von ihnen auch ohne staatlichen Eingriff und finanziellen Anreiz über das Rentenalter hinaus berufstätig sind
Das bedeutet nicht, dass die Leistung und das Engagement selbstständiger Rentnerinnen und Rentner weniger geschätzt werden. Aber der Bundesgesetzgeber hat für den ersten Schritt eine klare Abgrenzung getroffen, um das Instrument praktikabel umzusetzen.
Der Ausschluss von Selbstständigen beruht weniger auf einer politischen Wertung, sondern auf administrativen und fiskalischen Gründen:
Freiberufler und bspw. Selbständige, die über Jahrzehnte eigenverantwortlich vorsorgen, erhalten keine steuerliche Entlastung, obwohl ihr Weiterarbeiten volkswirtschaftlich ebenso wünschenswert ist. Gleichwohl halten wir es für nachvollziehbar, in einem ersten Schritt nur abhängig Beschäftigte von der Aktivrente zu umfassen.