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Als Freie Demokraten setzen wir uns dafür ein, die Reformvorhaben in der neuen Legislaturperiode zügig umzusetzen
Die Gerichtskosten in Familiensachen, insbesondere in Verfahren vor dem Familiengericht, werden oft hälftig zwischen den Parteien geteilt. Dies hat den Hintergrund, dass in familienrechtlichen Angelegenheiten beide Parteien gleichermaßen in das Verfahren involviert sind und es sich meist um eine Angelegenheit von gemeinsamem Interesse handelt.
Wir haben im Familienrecht einen Reformstau. Denn die Gesellschaft hat sich verändert, das Recht aber nicht. Das wollen wir insbesondere mit den geplanten Reformen des Sorge- und Abstammungsrechts als auch des Unterhaltsrechts ändern.
Ein partnerschaftliches Betreuungsmodell stärkt die gleichberechtigte Teilhabe beider Elternteile am Leben des Kindes. Das fördert die emotionale Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen und ist in vielen Fällen im Sinne des Kindeswohls. Deshalb wollen wir beidseitige Betreuungsmodelle auch stärker im Unterhaltsrecht berücksichtigen.