Antwort 02.06.2026 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein rechtlich bindender Fraktionszwang wäre mit diesem Grundsatz nicht vereinbar.
Ein rechtlich bindender Fraktionszwang wäre mit diesem Grundsatz nicht vereinbar.
Unabhängig im Mandat, verpflichtet allein dem Gewissen.
Sehr viele Politikerinnen und Politiker sind nicht verbindlich, nicht bürgernah genug. Sie führen auch keine Sprechstunden durch und verzetteln sich in ihrer eigenen Partei oder auch im Bundestag.