Die Entscheidung über die Typgenehmigung erfolgt nach einer Abstimmung über die europaweite Genehmigung des Systems „FSD Supervised“ im Rahmen des Technical Committee – Motor Vehicles
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Tesla FSD (Supervised) ist in Deutschland noch nicht offiziell freigegeben, weil das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und andere EU-Behörden das System noch intensiv geprüft haben
Die Entscheidung über die Typgenehmigung erfolgt nach einer Abstimmung über die europaweite Genehmigung des Systems „FSD Supervised“ im Rahmen des Technical Committee – Motor Vehicles
Mein geschätzter Kollege Christian Hirte, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, hat vor einigen Tagen auf eine inhaltlich fast identische Frage ausführlich geantwortet und die Zusammenhänge beim Thema "FSD Supervised" und dessen Zulassung in seiner Antwort sehr gut dargestellt.
Das Bundesministerium für Verkehr misst dem Hochlauf des autonomen Fahrens und der Vereinfachung von Zulassungsregelungen eine hohe Bedeutung bei. Die niederländische Genehmigungsbehörde RDW hat für mit dem System „FSD Supervised“ ausgestattete Fahrzeuge von Tesla eine Genehmigung nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858 erteilt.